Qualität in der Schulbegleitung – klar definiert.
Verlässlich, fachlich fundiert und transparent. IQSB übersetzt sozialrechtliche Anforderungen aus § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX in einen praktisch überprüfbaren Standard – als Orientierung für Eltern, Schulen und Träger.
IQSB ist eine Initiative zur Entwicklung von Qualitätsstandards – keine staatliche Stelle.
Rechtliche Klarheit – operative Unschärfe.
Schulbegleitung ist sozialrechtlich klar verankert – über § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX. In der Praxis fehlt jedoch ein bundesweit einheitlicher, operationalisierter Qualitätsstandard.
Zuständigkeiten zwischen Jugendämtern und Eingliederungshilfe (LVR / LWL) sind fragmentiert, Anforderungen an Qualifikation und Vertretung lassen breite Interpretationsspielräume. Hohe Fluktuation und unklare Rollenbilder verstärken die Unsicherheit für Familien, Schulen und Träger.
Verlässlichkeit
Schulbegleitung muss planbar, stabil und dauerhaft verfügbar sein.
Fachlichkeit
Unterstützung erfolgt strukturiert und reflektiert – nicht zufällig.
Transparenz
Qualität muss nachvollziehbar und überprüfbar sein.
IQSB operationalisiert bestehende Anforderungen.
Sozialrechtliche Vorgaben und LVR-/LWL-Empfehlungen werden in konkrete, überprüfbare Kriterien übersetzt – ergänzend zu bestehenden Strukturen, nicht ersetzend.
Operationalisierte Kriterien
Sieben Qualitätsdimensionen – von fachlicher Kompetenz bis Gewaltschutz – konkret und überprüfbar formuliert.
Mehrstufige Prüflogik
Selbstauskunft, Dokumentenprüfung und Einstufung in drei Qualitätsstufen – statt binärer Bewertung.
Transparenz für Eltern
Familien erhalten einen nachvollziehbaren Maßstab – jenseits von Marketingversprechen.
„IQSB geprüft“ – kein Marketing, sondern Nachweis.
Träger, die die Anforderungen des IQSB-Standards erfüllen, dürfen das Siegel führen. IQSB unterscheidet drei Qualitätsstufen – Standard erfüllt, erweiterte Qualität und Best-Practice – und ermöglicht so Entwicklung statt statischer Bewertung.