Qualität in der Schulbegleitung. Klar definiert.
Das IQSB übersetzt die Anforderungen aus § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX in einen Standard, den man im Alltag überprüfen kann. Als Orientierung für Eltern, Schulen und Träger.
- Qualitätsdimensionen
- 7Qualitätsdimensionen
- Prüfschritte
- 3Prüfschritte
- Qualitätsstufen
- 3Qualitätsstufen
- offener Standard für alle
- 1offener Standard für alle
Rechtlich klar geregelt.
Im Alltag unscharf.
Schulbegleitung ist sozialrechtlich fest verankert: über § 35a SGB VIII bei seelischer Beeinträchtigung und § 112 SGB IX bei körperlicher oder geistiger Behinderung. Was fehlt, ist ein einheitlicher, überprüfbarer Maßstab dafür, was gute Schulbegleitung ausmacht.
Je nach Fall ist das Jugendamt oder das Amt für Soziales zuständig. Anforderungen an Qualifikation und Vertretung lassen breite Spielräume. Hohe Fluktuation und unklare Rollen verunsichern Familien, Schulen und Träger gleichermaßen.
Verlässlichkeit
Schulbegleitung muss planbar, stabil und dauerhaft verfügbar sein. Ein Kind braucht jeden Tag eine vertraute Person, nicht nur an guten Tagen.
Fachlichkeit
Unterstützung erfolgt strukturiert und reflektiert, nicht zufällig. Wer begleitet, weiß, was er tut und warum.
Transparenz
Qualität muss nachvollziehbar und überprüfbar sein. Für Eltern, für Schulen und für die Ämter, die die Leistung bewilligen.
Sieben Dimensionen. Jede davon überprüfbar.
Der Standard übersetzt sozialrechtliche Vorgaben in konkrete Kriterien. Er ergänzt bestehende Strukturen durch Klarheit, er ersetzt sie nicht.
Definierte Qualifikationsprofile für Fach- und Assistenzkräfte und verpflichtende Schulungsinhalte, bevor jemand ein Kind begleitet.
- Qualifikationsprofile für Fach- und Assistenzkräfte
- Pflichtschulungen: Entwicklungspsychologie und Verhaltensanalyse
- Pflichtschulungen: Autismus-Spektrum-Störung und ADHS
- Pflichtschulungen: Deeskalation und Strukturierung
Jeder Einsatz beginnt mit einem Konzept statt mit Improvisation. Das verhindert reaktive Begleitung ohne Richtung.
- Fallanalyse vor Einsatzbeginn
- SMART-orientierte Zieldefinition
- Abstimmung mit Schule, Eltern und bei Bedarf Therapeut:innen
Kontinuität ist einer der wichtigsten Wirkfaktoren der Schulbegleitung. Ausfälle sind planbar zu überbrücken, nicht dem Zufall überlassen.
- Dokumentiertes Vertretungssystem
- Definierte maximale Ausfallzeiten
- Geregelte Übergaben bei Personalwechsel
Entwicklung wird sichtbar gemacht: Der Verlauf ist dokumentiert, Ziele werden überprüft, Schule und Eltern sind regelmäßig im Gespräch.
- Strukturierte Verlaufsdokumentation
- Zielüberprüfung in definierten Intervallen
- Feste Austauschformate mit Schule und Eltern
Kinder in Begleitung sind besonders schutzbedürftig. Schutz ist deshalb institutionell verankert, nicht dem Gespür Einzelner überlassen.
- Institutionelles Schutzkonzept
- Etablierte Beschwerdestrukturen für Kinder, Eltern und Schule
- Systematische Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Familie und Schule wissen jederzeit, wer zuständig ist und wie sie jemanden erreichen.
- Feste Ansprechpartner:innen für Schule und Familie
- Klar definierte Kommunikationswege
- Schriftlich geregelte Verantwortlichkeiten beim Träger
Qualität darf nicht von Einzelpersonen abhängen. Sie entsteht, wenn Menschen begleitet, weitergebildet und gehalten werden.
- Regelmäßige Fortbildung
- Supervision und Fallreflexion
- Aktive Personalbindung
„IQSB geprüft“ ist kein Marketing. Es ist ein Nachweis.
Träger, die die Anforderungen des Standards mit Belegen erfüllen, dürfen das Siegel führen. Drei Stufen machen sichtbar, wie weit ein Träger ist, und lassen Raum für Entwicklung statt einer Ja-oder-Nein-Bewertung.
- Stufe 1
Standard erfüllt
Alle Mindestanforderungen in den sieben Dimensionen sind nachgewiesen.
- Stufe 2
Erweiterte Qualität
Der Träger hat Strukturen, die über den Mindeststandard hinausgehen.
- Stufe 3
Best Practice
Exemplarische Umsetzung in mehreren Dimensionen, an der sich andere orientieren können.
Nachvollziehbar in drei Schritten.
Ziel ist Vertrauen durch Transparenz, nicht Bürokratie um ihrer selbst willen.
- 01
Strukturierte Selbstauskunft
Der Träger beschreibt seine Praxis entlang der sieben Qualitätsdimensionen: fachliche Kompetenz, Einsatzvorbereitung, Kontinuität, Dokumentation, Gewaltschutz, Organisationsstruktur und Personalentwicklung.
Ergebnis: Vollständiges Profil des Trägers
- 02
Dokumentenprüfung und Nachweise
Die Selbstauskunft wird mit Belegen geprüft: Konzepte, Verfahrensbeschreibungen, Schulungsnachweise, Schutzkonzept. Keine reine Selbstauszeichnung, keine rein formale Zertifizierung.
Ergebnis: Geprüfte Nachweise je Dimension
- 03
Einstufung und Wiederholung
Ergebnis ist die Einstufung in eine der drei Qualitätsstufen. Träger lassen sich in regelmäßigen Abständen erneut prüfen, denn Qualität ist ein Prozess.
Ergebnis: Qualitätsstufe und Siegel
Was IQSB ausdrücklich nicht ist
- Keine staatliche ZertifizierungIQSB ist keine Behörde und ersetzt keine behördliche Aufsicht.
- Keine SelbstauszeichnungAussagen der Träger werden durch Nachweise belegt, nicht bloß übernommen.
- Kein Ersatz für das SozialrechtDie Vorgaben aus SGB VIII und SGB IX bleiben bindend. Der Standard macht sie überprüfbar.
Ein Maßstab, drei Perspektiven.
Für Eltern
Verstehen, woran sich gute Schulbegleitung erkennen lässt, und mit sieben Fragen gezielt beim Träger nachhaken.
Zur Eltern-ChecklisteFür Schulen
Einen gemeinsamen Maßstab für die Zusammenarbeit mit Trägern: klare Rollen, feste Ansprechpartner, verlässliche Vertretung.
Standard ansehenFür Träger
Qualität strukturiert sichern, nach innen wie nach außen sichtbar machen und sich am IQSB-Standard messen lassen.
Informationen für TrägerWas bedeutet „IQSB geprüft“?
Ein Träger mit diesem Siegel hat sich an den sieben Qualitätsdimensionen des IQSB-Standards messen lassen. Er hat die Anforderungen mit Nachweisen belegt und ist mindestens auf der Stufe „Standard erfüllt“ eingeordnet.
Ist IQSB eine staatliche Stelle?
Nein. IQSB ist eine fachliche Initiative zur Entwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards in der Schulbegleitung. Es ersetzt weder behördliche Aufsicht noch sozialrechtliche Vorgaben, sondern macht sie im Alltag überprüfbar.
Wer steht hinter IQSB?
IQSB ist eine Initiative der Starke Schultern UG (haftungsbeschränkt) aus Essen, die selbst Schulbegleitung anbietet. Wir legen das offen, weil ein Standard nur glaubwürdig ist, wenn seine Herkunft bekannt ist. Die Kriterien sind öffentlich und gelten für alle Träger gleich.
Wo beantrage ich Schulbegleitung für mein Kind?
Bei einer seelischen Beeinträchtigung (zum Beispiel Autismus oder ADHS) ist nach § 35a SGB VIII das Jugendamt zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist es nach § 112 SGB IX in der Regel das Amt für Soziales Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Den Träger der Schulbegleitung können Sie in vielen Fällen mit auswählen.
Ersetzt das Siegel meine eigene Auswahl?
Nein. Das Siegel schafft eine verlässliche Grundlage, aber jedes Kind ist anders. Nutzen Sie die sieben Fragen für Eltern, um im Gespräch mit einem Träger selbst nachzuhaken.
Wie oft werden Träger überprüft?
Die Einstufung gilt nicht für immer. Träger lassen sich in regelmäßigen Abständen erneut prüfen, damit das Siegel den aktuellen Stand abbildet und nicht einen früheren.
Kostet die Orientierung durch IQSB Familien etwas?
Nein. Alle Informationen, die Checkliste und der Standard selbst sind für Familien und Schulen frei zugänglich.
Sieben Fragen, die Sie jedem Träger stellen können.
Die Eltern-Checkliste übersetzt den Standard in konkrete Fragen für das Erstgespräch. Zum Durchklicken oder zum Ausdrucken.