Prüfverfahren

Nachvollziehbar in drei Schritten.

Selbstauskunft, Dokumentenprüfung und Einstufung. Ziel ist Vertrauen durch Transparenz – nicht Bürokratie um ihrer selbst willen.

  1. 01

    Strukturierte Selbstauskunft

    Der Träger beschreibt seine Praxis entlang der sieben Qualitätsdimensionen: fachliche Kompetenz, Einsatzvorbereitung, Kontinuität, Dokumentation, Gewaltschutz, Organisationsstruktur und Personalentwicklung.

  2. 02

    Dokumentenprüfung & strukturierte Nachweise

    Die Selbstauskunft wird durch Belege geprüft – Konzepte, Verfahrensbeschreibungen, Schulungsnachweise, Schutzkonzepte. Keine reine Selbstauszeichnung, keine rein formale Zertifizierung.

  3. 03

    Einstufung & regelmäßige Überprüfung

    Ergebnis ist eine Einstufung in eine der drei Qualitätsstufen – Standard erfüllt, erweiterte Qualität oder Best-Practice. Träger lassen sich in regelmäßigen Abständen erneut prüfen.

Was IQSB ausdrücklich nicht ist

  • Keine staatliche Zertifizierung. IQSB ersetzt keine behördliche Aufsicht.
  • Keine reine Selbstauszeichnung. Aussagen werden durch Nachweise belegt.
  • Kein Ersatz für sozialrechtliche Aufsicht. Vorgaben aus SGB VIII / IX bleiben bindend.
Was bedeutet das für Eltern?

Sie sehen, dass Qualität überprüft wurde – nicht behauptet.

Trägt eine Schulbegleitung das Siegel „IQSB geprüft“, hat der Träger sich an den sieben Qualitätsdimensionen messen lassen und die Anforderungen mindestens auf Stufe „Standard erfüllt“ nachgewiesen. Das ersetzt keine persönliche Auswahl – es schafft eine verlässliche Grundlage.

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