Für Träger

Bestehende Anforderungen operationalisieren.

Träger, die ihre Arbeit am IQSB-Standard ausrichten, übersetzen sozialrechtliche Vorgaben in überprüfbare Strukturen – sichtbar nach innen und nach außen.

Operationalisierung bestehender Anforderungen

LRV NRW, LVR- und LWL-Vorgaben werden in konkret überprüfbare Kriterien übersetzt – ergänzend zu bestehenden Strukturen, nicht ersetzend.

Sichtbarkeit gegenüber Familien und Schulen

Das Siegel „IQSB geprüft“ macht erfüllte Standards in den sieben Qualitätsdimensionen außen erkennbar.

Mehrstufige Entwicklungsperspektive

Drei Qualitätsstufen – Standard erfüllt, erweiterte Qualität, Best-Practice – ermöglichen Weiterentwicklung statt binärer Bewertung.

Nachweisbare Strukturen statt Einzelpersonen-Abhängigkeit

Dokumentierte Prozesse, definierte Verantwortlichkeiten und Personalentwicklung verankern Qualität dauerhaft im Trägeralltag.

Was geprüft wird

Strukturierte Selbstauskunft entlang der sieben Qualitätsdimensionen, Dokumentenprüfung anhand von Konzepten, Verfahrensbeschreibungen, Schulungsnachweisen und Schutzkonzept – abschließend Einstufung in eine der drei Qualitätsstufen. Details im Prüfverfahren.

Teilnahme

Interesse am IQSB-Verfahren?

Senden Sie uns eine kurze Anfrage. Wir melden uns mit weiteren Informationen zum Ablauf und den Anforderungen.

Mit dem Absenden willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage ein.