Qualität, die man nachweisen kann.
Träger, die ihre Arbeit am IQSB-Standard ausrichten, übersetzen sozialrechtliche Vorgaben in überprüfbare Strukturen. Sichtbar nach innen und nach außen.
Anforderungen, die man abhaken kann
Landesrahmenvertrag und die Vorgaben der Ämter werden in konkret überprüfbare Kriterien übersetzt. Ergänzend zu bestehenden Strukturen, nicht ersetzend.
Sichtbar für Familien und Schulen
Das Siegel „IQSB geprüft“ macht erfüllte Standards in den sieben Qualitätsdimensionen nach außen erkennbar.
Eine Perspektive für Entwicklung
Drei Qualitätsstufen, von „Standard erfüllt“ bis „Best Practice“, zeigen, wo Sie stehen und wohin Sie sich entwickeln können.
Strukturen statt Einzelpersonen
Dokumentierte Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und Personalentwicklung verankern Qualität dauerhaft im Alltag des Trägers.
Was auf Sie zukommt.
Die Prüfung stützt sich auf das, was Sie ohnehin haben sollten: Konzepte, Verfahrensbeschreibungen, Schulungsnachweise und ein Schutzkonzept.
- 01
Strukturierte Selbstauskunft
Der Träger beschreibt seine Praxis entlang der sieben Qualitätsdimensionen: fachliche Kompetenz, Einsatzvorbereitung, Kontinuität, Dokumentation, Gewaltschutz, Organisationsstruktur und Personalentwicklung.
Ergebnis: Vollständiges Profil des Trägers
- 02
Dokumentenprüfung und Nachweise
Die Selbstauskunft wird mit Belegen geprüft: Konzepte, Verfahrensbeschreibungen, Schulungsnachweise, Schutzkonzept. Keine reine Selbstauszeichnung, keine rein formale Zertifizierung.
Ergebnis: Geprüfte Nachweise je Dimension
- 03
Einstufung und Wiederholung
Ergebnis ist die Einstufung in eine der drei Qualitätsstufen. Träger lassen sich in regelmäßigen Abständen erneut prüfen, denn Qualität ist ein Prozess.
Ergebnis: Qualitätsstufe und Siegel
Interesse am IQSB-Verfahren?
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