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Eine Initiative der Starke Schultern UG (haftungsbeschränkt).
Der Standard

Sieben Qualitätsdimensionen. Überprüfbar formuliert.

Der IQSB-Standard übersetzt sozialrechtliche Anforderungen in sieben konkret überprüfbare Dimensionen. Er ergänzt bestehende Vorgaben durch Klarheit, er ersetzt sie nicht.

01

Fachliche Kompetenz

Definierte Qualifikationsprofile für Fach- und Assistenzkräfte und verpflichtende Schulungsinhalte, bevor jemand ein Kind begleitet.

Woran es sich zeigt

  • Qualifikationsprofile für Fach- und Assistenzkräfte
  • Pflichtschulungen: Entwicklungspsychologie und Verhaltensanalyse
  • Pflichtschulungen: Autismus-Spektrum-Störung und ADHS
  • Pflichtschulungen: Deeskalation und Strukturierung

Frage für Eltern: Welche Qualifikation und welche Pflichtschulungen (z. B. ASS, ADHS, Deeskalation) bringen die Schulbegleitungen mit?

02

Strukturierte Einsatzvorbereitung

Jeder Einsatz beginnt mit einem Konzept statt mit Improvisation. Das verhindert reaktive Begleitung ohne Richtung.

Woran es sich zeigt

  • Fallanalyse vor Einsatzbeginn
  • SMART-orientierte Zieldefinition
  • Abstimmung mit Schule, Eltern und bei Bedarf Therapeut:innen

Frage für Eltern: Wie wird der Einsatz vorbereitet? Gibt es eine Fallanalyse und konkrete Ziele vor Beginn?

03

Kontinuität und Verlässlichkeit

Kontinuität ist einer der wichtigsten Wirkfaktoren der Schulbegleitung. Ausfälle sind planbar zu überbrücken, nicht dem Zufall überlassen.

Woran es sich zeigt

  • Dokumentiertes Vertretungssystem
  • Definierte maximale Ausfallzeiten
  • Geregelte Übergaben bei Personalwechsel

Frage für Eltern: Wie ist die Vertretung im Krankheitsfall geregelt, und mit welcher maximalen Ausfallzeit?

04

Dokumentation und Evaluation

Entwicklung wird sichtbar gemacht: Der Verlauf ist dokumentiert, Ziele werden überprüft, Schule und Eltern sind regelmäßig im Gespräch.

Woran es sich zeigt

  • Strukturierte Verlaufsdokumentation
  • Zielüberprüfung in definierten Intervallen
  • Feste Austauschformate mit Schule und Eltern

Orientiert an den Berichtspflichten im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) und im Gesamtplanverfahren (§ 121 SGB IX).

Frage für Eltern: Wie wird der Verlauf dokumentiert, und in welchen Abständen wird er mit Schule und Eltern besprochen?

05

Gewaltschutz und Ethik

Kinder in Begleitung sind besonders schutzbedürftig. Schutz ist deshalb institutionell verankert, nicht dem Gespür Einzelner überlassen.

Woran es sich zeigt

  • Institutionelles Schutzkonzept
  • Etablierte Beschwerdestrukturen für Kinder, Eltern und Schule
  • Systematische Sensibilisierung der Mitarbeitenden

Gewaltschutz nach § 37a SGB IX.

Frage für Eltern: Gibt es ein Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB IX und eine Beschwerdestelle?

06

Organisationsstruktur

Familie und Schule wissen jederzeit, wer zuständig ist und wie sie jemanden erreichen.

Woran es sich zeigt

  • Feste Ansprechpartner:innen für Schule und Familie
  • Klar definierte Kommunikationswege
  • Schriftlich geregelte Verantwortlichkeiten beim Träger

Frage für Eltern: Gibt es feste Ansprechpartner:innen beim Träger und klare Kommunikationswege?

07

Personalentwicklung

Qualität darf nicht von Einzelpersonen abhängen. Sie entsteht, wenn Menschen begleitet, weitergebildet und gehalten werden.

Woran es sich zeigt

  • Regelmäßige Fortbildung
  • Supervision und Fallreflexion
  • Aktive Personalbindung

Frage für Eltern: Wie sichert der Träger Personalentwicklung durch Fortbildung, Supervision und langfristige Bindung?

Bewertung

Drei Stufen statt Ja oder Nein.

Qualität ist kein einmal erreichter Zustand. Die Stufen zeigen, wo ein Träger steht, und machen Entwicklung sichtbar.

  1. Stufe 1

    Standard erfüllt

    Alle Mindestanforderungen in den sieben Dimensionen sind nachgewiesen.

  2. Stufe 2

    Erweiterte Qualität

    Der Träger hat Strukturen, die über den Mindeststandard hinausgehen.

  3. Stufe 3

    Best Practice

    Exemplarische Umsetzung in mehreren Dimensionen, an der sich andere orientieren können.

Nächster Schritt

So wird der Standard geprüft.

Selbstauskunft, Dokumentenprüfung, Einstufung. Drei Schritte, nachvollziehbar dokumentiert.