Der Standard

Sieben Qualitätsdimensionen – operationalisiert und überprüfbar.

Der IQSB-Standard übersetzt sozialrechtliche Anforderungen und LVR-/LWL-Empfehlungen in sieben konkret überprüfbare Dimensionen. Er ergänzt bestehende Vorgaben durch Operationalisierung – er ersetzt sie nicht.

  1. 01

    Fachliche Kompetenz

    Definierte Qualifikationsprofile für Fach- und Assistenzkräfte. Verpflichtende Schulungsinhalte: Entwicklungspsychologie, Verhaltensanalyse, Autismus-Spektrum-Störung, ADHS sowie Deeskalation und Strukturierung.

  2. 02

    Strukturierte Einsatzvorbereitung

    Fallanalyse vor Einsatzbeginn, SMART-orientierte Zieldefinition und Abstimmung mit Schule, Eltern und ggf. Therapeut:innen. Vermeidet reaktive Begleitung ohne Konzept.

  3. 03

    Kontinuität & Verlässlichkeit

    Dokumentiertes Vertretungssystem mit definierten maximalen Ausfallzeiten und geregelten Übergaben. Kontinuität ist einer der wichtigsten Wirkfaktoren der Schulbegleitung.

  4. 04

    Dokumentation & Evaluation

    Strukturierte Verlaufsdokumentation, Zielüberprüfung in definierten Intervallen, Austauschformate mit Schule und Eltern – orientiert an den Berichtspflichten der Eingliederungshilfe.

  5. 05

    Gewaltschutz & Ethik

    Institutionelles Schutzkonzept gemäß § 37a SGB IX, etablierte Beschwerdestrukturen und systematische Sensibilisierung der Mitarbeitenden.

  6. 06

    Organisationsstruktur

    Feste Ansprechpartner:innen für Schule und Familie, klar definierte Kommunikationswege und schriftlich geregelte Verantwortlichkeiten beim Träger.

  7. 07

    Personalentwicklung

    Regelmäßige Fortbildung, Supervision und Fallreflexion sowie aktive Personalbindung – Qualität darf nicht von Einzelpersonen abhängen.