Sieben Qualitätsdimensionen – operationalisiert und überprüfbar.
Der IQSB-Standard übersetzt sozialrechtliche Anforderungen und LVR-/LWL-Empfehlungen in sieben konkret überprüfbare Dimensionen. Er ergänzt bestehende Vorgaben durch Operationalisierung – er ersetzt sie nicht.
- 01
Fachliche Kompetenz
Definierte Qualifikationsprofile für Fach- und Assistenzkräfte. Verpflichtende Schulungsinhalte: Entwicklungspsychologie, Verhaltensanalyse, Autismus-Spektrum-Störung, ADHS sowie Deeskalation und Strukturierung.
- 02
Strukturierte Einsatzvorbereitung
Fallanalyse vor Einsatzbeginn, SMART-orientierte Zieldefinition und Abstimmung mit Schule, Eltern und ggf. Therapeut:innen. Vermeidet reaktive Begleitung ohne Konzept.
- 03
Kontinuität & Verlässlichkeit
Dokumentiertes Vertretungssystem mit definierten maximalen Ausfallzeiten und geregelten Übergaben. Kontinuität ist einer der wichtigsten Wirkfaktoren der Schulbegleitung.
- 04
Dokumentation & Evaluation
Strukturierte Verlaufsdokumentation, Zielüberprüfung in definierten Intervallen, Austauschformate mit Schule und Eltern – orientiert an den Berichtspflichten der Eingliederungshilfe.
- 05
Gewaltschutz & Ethik
Institutionelles Schutzkonzept gemäß § 37a SGB IX, etablierte Beschwerdestrukturen und systematische Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
- 06
Organisationsstruktur
Feste Ansprechpartner:innen für Schule und Familie, klar definierte Kommunikationswege und schriftlich geregelte Verantwortlichkeiten beim Träger.
- 07
Personalentwicklung
Regelmäßige Fortbildung, Supervision und Fallreflexion sowie aktive Personalbindung – Qualität darf nicht von Einzelpersonen abhängen.