Was ist IQSB?
Das IQSB, Institut für Qualität in der Schulbegleitung, entwickelt überprüfbare Qualitätsstandards für eine gesetzlich verankerte Teilhabeleistung.
Teilhabe, kein Unterricht.
Schulbegleitung ist eine sozialrechtlich verankerte Unterstützung zur Teilhabe an Bildung. Sie ist personenzentriert und situationsgebunden. Sie ist ausdrücklich kein Ersatz für Unterricht und keine Therapie im engeren Sinne.
IQSB beschreibt, woran sich Qualität in dieser Leistung erkennen lässt, und übersetzt bestehende Anforderungen in konkrete, überprüfbare Kriterien für den Alltag.
Ergänzung, kein Ersatz.
IQSB ist keine staatliche Stelle und ersetzt weder behördliche Aufsicht noch sozialrechtliche Vorgaben. Der Standard ergänzt bestehende Strukturen wie die Landesrahmenverträge und die Vorgaben von Jugendamt und Amt für Soziales, indem er sie überprüfbar macht.
Offen, wer dahintersteht.
IQSB ist eine Initiative der Starke Schultern UG (haftungsbeschränkt) aus Essen, die selbst Schulbegleitung anbietet. Wir legen das offen, weil ein Standard nur glaubwürdig ist, wenn seine Herkunft bekannt ist.
Die Kriterien sind öffentlich und gelten für alle Träger gleich.
Qualität als Prozess.
Drei Leitprinzipien tragen den Standard: Verlässlichkeit, Fachlichkeit und Transparenz.
Qualität ist kein einmal erreichter Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess. Deshalb setzt der Standard auf regelmäßige Überprüfung und Entwicklung, abgebildet in drei Qualitätsstufen.
Die Bezugspunkte des Standards.
Eine Auswahl der maßgeblichen Grundlagen. Keine Rechtsberatung.
- § 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung. Zuständig ist das Jugendamt.
- § 112 SGB IX
Leistungen zur Teilhabe an Bildung bei körperlicher oder geistiger Behinderung. Zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales der Stadt oder des Kreises.
- § 37a SGB IX
Pflicht der Leistungserbringer zu geeigneten Maßnahmen des Gewaltschutzes.
- § 36 SGB VIII · § 121 SGB IX
Hilfeplan- und Gesamtplanverfahren: Ziele, Verlauf und Überprüfung der Leistung.
- Landesrahmenverträge
Zum Beispiel der Landesrahmenvertrag NRW nach § 131 SGB IX mit Anforderungen an die Leistungserbringung.
- Landesschulrecht
Schulgesetze und ergänzende Regelungen der Länder zur Zusammenarbeit mit der Schule.
Sieben Dimensionen, klar beschrieben.
Von der fachlichen Kompetenz bis zum Gewaltschutz: Der IQSB-Standard macht Qualität in der Schulbegleitung überprüfbar.