Selbstverständnis

Was ist IQSB?

Das IQSB – Institut für Qualität in der Schulbegleitung – entwickelt operationalisierte Qualitätsstandards für eine sozialrechtlich verankerte Teilhabeleistung.

Definition

Teilhabe, kein Unterricht.

Schulbegleitung ist eine sozialrechtlich verankerte Unterstützungsleistung zur Teilhabe an Bildung. Sie ist personenzentriert und situationsgebunden – ausdrücklich nicht unterrichtsersetzend und nicht therapeutisch im engeren Sinne.

IQSB definiert, woran sich Qualität in dieser Leistung erkennen lässt – und übersetzt bestehende Anforderungen in konkrete, überprüfbare Kriterien für den Alltag.

Einordnung

Ergänzung – kein Ersatz.

IQSB ist keine staatliche Stelle und ersetzt weder behördliche Aufsicht noch sozialrechtliche Vorgaben. Der Standard ergänzt bestehende Strukturen wie den Landesrahmenvertrag NRW und die Empfehlungen von LVR und LWL – durch Operationalisierung und Transparenz.

IQSB ist eine Initiative der Starke Schultern UG (haftungsbeschränkt). Diese Trägerschaft wird transparent ausgewiesen.

Anspruch

Qualität als Prozess.

Drei Leitprinzipien tragen den Standard: Verlässlichkeit, Fachlichkeit und Transparenz.

Qualität ist kein einmal erreichter Zustand, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Deshalb basiert der Standard auf regelmäßiger Überprüfung, Anpassungsfähigkeit und Entwicklung – abgebildet in drei Qualitätsstufen.

Rechtsrahmen

Bezugspunkte.

Auswahl relevanter Grundlagen – keine Rechtsberatung.

  • § 35a SGB VIII
    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
  • § 90 ff. / § 112 SGB IX
    Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • § 37a SGB IX
    Gewaltschutz in Einrichtungen und Diensten
  • Landesrahmenverträge
    z. B. LRV NRW – Anforderungen an Leistungserbringung
  • LVR- / LWL-Empfehlungen
    Fachliche Vorgaben der Eingliederungshilfe
  • Landesschulrecht
    Schulgesetze und ergänzende Regelungen der Länder