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Eine Initiative der Starke Schultern UG (haftungsbeschränkt).
Für Eltern

Gute Schulbegleitung erkennen.

Kontinuität und Verlässlichkeit gehören zu den wichtigsten Wirkfaktoren der Schulbegleitung. Mit diesen sieben Fragen ordnen Sie Qualität selbst ein, anhand konkreter Antworten statt Versprechen.

Warum es zählt

Qualität ist kein Detail. Sie prägt jeden Schultag.

Schulbegleitung ist eng mit dem Lern- und Lebensalltag Ihres Kindes verbunden. Wechsel, Ausfälle oder unklare Zuständigkeiten belasten Familien und Schule erheblich.

Ein überprüfbarer Standard hilft, diese Risiken früh zu erkennen, bevor sie zu Problemen werden. Die Checkliste unten übersetzt ihn in Fragen, die Sie im Erstgespräch stellen können.

Ihr rechtlicher Anspruch

Schulbegleitung ist eine sozialrechtlich verankerte Teilhabeleistung, vor allem nach § 35a SGB VIII bei seelischer Beeinträchtigung und nach § 112 SGB IX bei körperlicher oder geistiger Behinderung.

Wo Sie den Antrag stellen

Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt (seelische Beeinträchtigung, zum Beispiel Autismus oder ADHS) bzw. beim Amt für Soziales Ihrer Stadt oder Ihres Kreises (körperliche oder geistige Behinderung).

Diese Hinweise dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung.

Die Checkliste

Sieben Fragen an den Träger.

Eine Frage je Qualitätsdimension. Markieren Sie im Gespräch, was klar beantwortet ist. Am Ende sehen Sie, wo Sie noch nachhaken sollten.

  1. 1
    Fachliche Kompetenz

    Welche Qualifikation und welche Pflichtschulungen (z. B. ASS, ADHS, Deeskalation) bringen die Schulbegleitungen mit?

  2. 2
    Strukturierte Einsatzvorbereitung

    Wie wird der Einsatz vorbereitet? Gibt es eine Fallanalyse und konkrete Ziele vor Beginn?

  3. 3
    Kontinuität und Verlässlichkeit

    Wie ist die Vertretung im Krankheitsfall geregelt, und mit welcher maximalen Ausfallzeit?

  4. 4
    Dokumentation und Evaluation

    Wie wird der Verlauf dokumentiert, und in welchen Abständen wird er mit Schule und Eltern besprochen?

  5. 5
    Gewaltschutz und Ethik

    Gibt es ein Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB IX und eine Beschwerdestelle?

  6. 6
    Organisationsstruktur

    Gibt es feste Ansprechpartner:innen beim Träger und klare Kommunikationswege?

  7. 7
    Personalentwicklung

    Wie sichert der Träger Personalentwicklung durch Fortbildung, Supervision und langfristige Bindung?

Mehr verstehen

Was hinter den sieben Fragen steht.

Träger mit dem Siegel „IQSB geprüft“ erfüllen die Anforderungen in allen sieben Qualitätsdimensionen, mindestens auf Stufe „Standard erfüllt“. Sobald Träger das Siegel führen, machen wir das hier transparent.